1 PktB,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6314

Darf beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Warnblinkanlage benutzt werden?

Darf beim Abschleppen eines Fahrzeugs die Warnblinkanlage benutzt werden?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Punkt 2 und 5 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Verwendung der Warnblinkanlage bei einem abgeschleppten Fahrzeug ist untersagt, da sie das Signalisieren der Absicht zum Fahrstreifen- oder Richtungswechsel mittels Fahrtrichtungsanzeigern unmöglich macht. Die korrekte Kennzeichnung, wie sie auf dem Foto am schwarzen Fahrzeug zu sehen ist, besteht darin, ein Warndreieck hinten links anzubringen. Gemäß Art. 31 des Straßenverkehrsgesetzes dient die Warnblinkanlage nicht dazu, ein in Fahrt befindliches abgeschlepptes Fahrzeug zu kennzeichnen.