3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1127
Ist in der dargestellten Situation auf das Überholmanöver zu verzichten?

Beschreibung
§ 86 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen) in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1, Abs. 7 Ziff. 2 und Abs. 8 Ziff. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen) sowie § 4 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, Sie sollten auf das Überholen verzichten. Das rechts sichtbare Warnzeichen A-1 "gefährliche Rechtskurve" informiert über die Annäherung an eine Stelle, an der dieses Manöver verboten und gefährlich ist. Gemäß Art. 24 Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Überholen auf Kurven, die mit Warnzeichen gekennzeichnet sind, sowie bei eingeschränkter Sicht verboten.
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Sie möchten geradeaus fahren. Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug?
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Soll man in der dargestellten Situation in geschlossener Ortschaft die Geschwindigkeit reduzieren, um dem Busfahrer die Möglichkeit zu verschaffen, sich in den Verkehr einzufädeln?