3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6361

Wann müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 3, Art. 30 Abs. 3, Art. 51 Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt.

Gemäß Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten, wenn sich ein entgegenkommendes Fahrzeug nähert. Dies sollte aus einer Entfernung geschehen, die den anderen Fahrer nicht blendet, was extrem gefährlich ist und zu einem Frontalzusammenstoß führen kann.