3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6362
Wann sollen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten?
Beschreibung
Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Immer, wenn eine Gefahr besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs geblendet wird.
Gemäß Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten, auch wenn Sie sich einem vorausfahrenden Fahrzeug nähern. Das starke Licht des Fernlichts kann in den Spiegeln des vorausfahrenden Fahrzeugs reflektiert werden und dessen Fahrer blenden.