3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6363

Wann müssen Sie die Nebelschlussleuchte ausschalten?

Wann müssen Sie die Nebelschlussleuchte ausschalten?

Beschreibung

Art. 30 Abs. 3 und Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Wenn die Sichtweite über 50 m steigt.

Die abgebildete Kontrollleuchte signalisiert, dass die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind. Gemäß Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes müssen diese unverzüglich ausgeschaltet werden, wenn sich die Sichtweite auf über 50 Meter verbessert. Es ist verboten, sie unnötig eingeschaltet zu lassen, da ihr starkes, rotes Licht die nachfolgenden Fahrer blendet.