3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6363
Wann müssen Sie die Nebelschlussleuchte ausschalten?

Erklärung
Richtige Antwort: Wenn die Sichtweite über 50 m steigt.
Die abgebildete Kontrollleuchte signalisiert, dass die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind. Gemäß Art. 51 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes müssen diese unverzüglich ausgeschaltet werden, wenn sich die Sichtweite auf über 50 Meter verbessert. Es ist verboten, sie unnötig eingeschaltet zu lassen, da ihr starkes, rotes Licht die nachfolgenden Fahrer blendet.