1 PktAMOffizielle Nummer: 7218

Sind Sie verpflichtet beim Fahrstreifenwechsel hinter diesem Verkehrszeichen dies anzukündigen?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das Verkehrszeichen D-14 „Ende des Fahrstreifens“ informiert darüber, dass der Fahrstreifen, auf dem Sie fahren, endet. Die Weiterfahrt erfordert daher einen Fahrstreifenwechsel. Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist jedes solche Manöver rechtzeitig und deutlich mithilfe des Fahrtrichtungsanzeigers anzuzeigen.