1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6297

Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall ohne Toten und Verletzten verpflichtet, das Fahrzeug von der Unfallstelle unverzüglich zu entfernen?

Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall ohne Toten und Verletzten verpflichtet, das Fahrzeug von der Unfallstelle unverzüglich zu entfernen?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 1 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Ein Verkehrsunfall, bei dem niemand verletzt oder getötet wurde, ist eine Kollision. Gemäß Art. 44 Abs. 1 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes sind die Beteiligten einer solchen Kollision verpflichtet, ihre Fahrzeuge unverzüglich von der Fahrbahn zu entfernen, um keine Gefahr oder Verkehrsbehinderung zu verursachen.