1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6297
Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall ohne Toten und Verletzten verpflichtet, das Fahrzeug von der Unfallstelle unverzüglich zu entfernen?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 1 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Ein Verkehrsunfall, bei dem niemand verletzt oder getötet wurde, ist eine Kollision. Gemäß Art. 44 Abs. 1 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes sind die Beteiligten einer solchen Kollision verpflichtet, ihre Fahrzeuge unverzüglich von der Fahrbahn zu entfernen, um keine Gefahr oder Verkehrsbehinderung zu verursachen.