1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6298
Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall mit Verletzten verpflichtet, Rettungsdienste zu rufen und den Beschädigten notwendige Hilfe zu leisten?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, dies ist eine unbedingte Pflicht jedes Beteiligten an einem Unfall mit Verletzten. Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes müssen den Opfern die notwendige Hilfe geleistet und das medizinische Rettungsteam sowie die Polizei gerufen werden. Es ist zu beachten, dass unterlassene Hilfeleistung eine Straftat ist, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird.
← Vorherige Frage
Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall ohne Toten und Verletzten verpflichtet, das Fahrzeug von der Unfallstelle unverzüglich zu entfernen?
Nächste Frage →
Sind Sie bei Beteiligung an einem Unfall verpflichtet, Ihre Personaldaten anzugeben, wenn das ein anderer Unfallbeteiligte von Ihnen verlangt?