1 PktB,C,D,C1,D1Offizielle Nummer: 6301
Ist das Aufstellen eines Warndreiecks in der Entfernung von 30-50 m hinter dem Fahrzeug bei einer Panne auf der Schnellstraße richtig?

Beschreibung
Art. 50 Abs. 2 Punkt 1) lit. b) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, auf Schnellstraßen und Autobahnen ist der Abstand zum Aufstellen des Warndreiecks deutlich größer. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss bei einer Panne auf einer solchen Straße das Warndreieck 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Der Abstand von 30-50 m gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen. Der größere Abstand auf einer Schnellstraße ist aufgrund der höheren Geschwindigkeiten notwendig, um anderen Fahrern mehr Zeit zum Reagieren zu geben.
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Sollen Sie die Warnblinkanlage und - falls das Fahrzeug damit nicht ausgestattet ist - das Standlicht einschalten, wenn Sie das Fahrzeug infolge einer Panne auf einer Schnellsstraße halten muss?
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