1 PktB,C,D,C1,D1Offizielle Nummer: 6301

Ist das Aufstellen eines Warndreiecks in der Entfernung von 30-50 m hinter dem Fahrzeug bei einer Panne auf der Schnellstraße richtig?

Ist das Aufstellen eines Warndreiecks in der Entfernung von 30-50 m hinter dem Fahrzeug bei einer Panne auf der Schnellstraße richtig?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 2 Punkt 1) lit. b) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, auf Schnellstraßen und Autobahnen ist der Abstand zum Aufstellen des Warndreiecks deutlich größer. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss bei einer Panne auf einer solchen Straße das Warndreieck 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Der Abstand von 30-50 m gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen. Der größere Abstand auf einer Schnellstraße ist aufgrund der höheren Geschwindigkeiten notwendig, um anderen Fahrern mehr Zeit zum Reagieren zu geben.