1 PktB,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6303
Sollen Sie in dieser Situation beim Parken eines beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaft ein Warndreieck hinter dem Fahrzeug in der Entfernung von 150 m aufstellen?

Beschreibung
Art. 50 Abs. 2 Pkt. 2 Buchstabe a des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In dieser Situation müssen Sie kein Warndreieck verwenden, da das Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn steht und für andere Fahrer gut sichtbar ist.
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Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf der Autobahn das Stehenbleiben des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs durch Einschalten der Warnblickanlage ankündigen?
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Sollen Sie beim Parken des beschädigten Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaft auf einer befestigten Straße das eingeschaltete Abblendlicht lassen?