1 PktB,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6303

Sollen Sie in dieser Situation beim Parken eines beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaft ein Warndreieck hinter dem Fahrzeug in der Entfernung von 150 m aufstellen?

Sollen Sie in dieser Situation beim Parken eines beschädigten Fahrzeugs auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaft ein Warndreieck hinter dem Fahrzeug in der Entfernung von 150 m aufstellen?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 2 Pkt. 2 Buchstabe a des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In dieser Situation müssen Sie kein Warndreieck verwenden, da das Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn steht und für andere Fahrer gut sichtbar ist.